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Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin (HdlFachwFortbVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin vom 13. Mai 2014 (BGBl. I S. 527) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 4 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Kundebindung" durch das Wort „Kundenbindung" zu ersetzen.
In § 4 Absatz 3 Satz 2 ist das Wort „Kundebindung" durch das Wort „Kundenbindung" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag W. Bischoff
Im Auftrag W. Bischoff
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11336/index.htm