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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2. StAGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. November 2014.

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