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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2. StAGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. November 2014.
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