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§ 12 - Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO (PrüVOFortkfmBf)

V. v. 11.11.2014 BGBl. I S. 1725 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.12.2014; FNA: 7110-20-7 Handwerk im Allgemeinen
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§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen



1Wird die zu prüfende Person nach § 42c Absatz 2 der Handwerksordnung von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung des § 13 außer Betracht. 2Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 13 Absatz 2 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. 3Allein diese Prüfungsbestandteile sind den Entscheidungen des Prüfungsausschusses zugrunde zu legen.



 
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Frühere Fassungen von § 12 PrüVOFortkfmBf

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2019Artikel 6 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 PrüVOFortkfmBf

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PrüVOFortkfmBf verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüVOFortkfmBf selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 PrüVOFortkfmBf Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 12 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 PrüVOFortkfmBf (zu § 15) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 5 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO
...  2. die Gesamtnote nach Absatz 2 und 3. gegebenenfalls die Befreiungen nach § 12 . Jede Befreiung nach Satz 3 Nummer 3 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des ...