Tools:
Update via:
Änderung Anlage 2 PrüVOFortkfmBf vom 17.12.2019
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 2 PrüVOFortkfmBf, alle Änderungen durch Artikel 6 6. FortbVÄndV am 17. Dezember 2019 und Änderungshistorie der PrüVOFortkfmBfHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 2 PrüVOFortkfmBf a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung | Anlage 2 PrüVOFortkfmBf n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 6 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 2 (aufgehoben) | (Text neue Fassung)Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte |
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. Benennung der Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 2 und Bewertung mit Punkten, 2. Benennung des ausgewählten Wahlpflichthandlungsbereichs nach § 3 Absatz 3 und Bewertung mit Punkten, 3. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 4. die Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 12. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11340/al82191-0.htm