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Synopse aller Änderungen der PrüVOFortkfmBf am 08.12.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 8. Dezember 2017 durch Artikel 5 der 5. FortbVÄnduAufhV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PrüVOFortkfmBf.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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PrüVOFortkfmBf a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung | PrüVOFortkfmBf n.F. (neue Fassung) in der am 08.12.2017 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses § 2 Zulassungsvoraussetzungen § 3 Gliederung der Prüfung § 4 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen" § 5 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten" § 6 Prüfungsinhalte im Handlungsbereich „Unternehmensführungsstrategien entwickeln" § 7 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen" § 8 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen" § 9 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen" § 10 Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen" § 11 Durchführung der Prüfung und Prüfungsdauer § 12 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen § 13 Bestehen der Prüfung § 14 Wiederholen der Prüfung § 15 Übergangsvorschriften § 16 Inkrafttreten Schlussformel | |
(Text alte Fassung) Anlage 1 (zu § 13 Absatz 3) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Anlage 2 (zu § 13 Absatz 3) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung | (Text neue Fassung) Anlage 1 (aufgehoben) Anlage 2 (aufgehoben) |
§ 13 Bestehen der Prüfung | |
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung in jedem der geprüften Prüfungsbestandteile mit mindestens 'ausreichend' bewertet wurde. (2) Aus den Punktzahlen, die in den vier Prüfungsbestandteilen erreicht wurden, ist das arithmetische Mittel zu bilden und daraus die Gesamtnote abzuleiten. | |
(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle einer Anrechnung nach § 12 sind anzugeben: 1. Ort und Datum der anderen, vergleichbaren Prüfung sowie 2. die Bezeichnung des Prüfungsgremiums. | (3) 1 Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Stelle zwei Zeugnisse aus. 2 Im ersten Zeugnis wird der Erwerb dieses Fortbildungsabschlusses bescheinigt mit der Angabe 1. der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 und 2. der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung. 3 Im zweiten Zeugnis werden darüber hinaus mindestens angegeben: 1. die Benennung und die jeweilige Punktebewertung der vier geprüften Handlungsbereiche nach § 3, 2. die Gesamtnote nach Absatz 2 und 3. gegebenenfalls die Befreiungen nach § 12. 4 Jede Befreiung nach Satz 3 Nummer 3 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben. |
Anlage 1 (zu § 13 Absatz 3) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung | Anlage 1 (aufgehoben) |
Anlage 2 (zu § 13 Absatz 3) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung | Anlage 2 (aufgehoben) |
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