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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2014.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MeldFortGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MeldFortGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 1 MeldFortGÄndG
... durch die Wörter „und § 40 gelten" ersetzt. 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 8 wird durch die folgenden Absätze 8 und ...
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