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Artikel 2 - Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (BauPlRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2014.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11343/a189496.htm