Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (2. KuGBezVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.11.2014 BGBl. I S. 1749 (Nr. 53); Geltung ab 26.11.2014
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2014 KuGBezV § 1

In § 1 der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2570), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist, wird die Angabe „2014" durch die Angabe „2015" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. KuGBezVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KuGBezVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (KugBeV)
V. v. 16.04.2020 BGBl. I S. 801
§ 2 KugBeV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2570), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1749 ) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer ...


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