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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1821 (Nr. 55); Inkrafttreten noch nicht bekanntgegeben
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Artikel 1 Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Dezember 2014 ESMFinG § 2, § 4, § 5

Das ESM-Finanzierungsgesetz vom 13. September 2012 (BGBl. I S. 1918) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten können einer Vertragspartei oder auf deren Antrag direkt Finanzinstituten dieser Vertragspartei gewährt werden."

2.
§ 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern „Artikel 13 Absatz 4 des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus" die Wörter „und im Falle der Gewährung einer direkt an Finanzinstitute gewährten Finanzhilfe bei der Annahme einer institutsspezifischen Vereinbarung" eingefügt.

b)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 4 angefügt:

„4.
bei Beschlüssen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus über die Festlegung und Änderung von Obergrenzen der für ein bestimmtes Finanzhilfeinstrument insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel."

3.
In § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „Finanzhilfefazilitäten" durch die Wörter „dem Europäischen Stabilitätsmechanismus" ersetzt und werden nach der ersten Nennung des Wortes „Stabilitätsmechanismus" die Wörter „sowie gemäß einem Beschluss nach Artikel 19 des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Verfügung stehenden Finanzhilfeinstrumente" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ESMFinGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESMFinGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
G. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2270
Artikel 1 2. ESMFinGÄndG Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
... ESM-Finanzierungsgesetz vom 13. September 2012 (BGBl. I S. 1918), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2014 (BGBl. I S. 1821 , 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie ...