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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1821 (Nr. 55); Inkrafttreten noch nicht bekanntgegeben
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Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt mit Inkrafttreten des Beschlusses des ESM-Gouverneursrats zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Kraft, frühestens jedoch am Tag nach seiner Verkündung.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 12. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2193) ist das Gesetz am 8. Dezember 2014 in Kraft getreten.



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Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.12.2014 (18.12.2014)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
vom 12.12.2014 BGBl. I S. 2193

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ESMFinGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESMFinGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
B. v. 12.12.2014 BGBl. I S. 2193
Bekanntmachung ESMFinGÄndGBek
... Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vom 29. November 2014 (BGBl. ...