Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 40 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe a und c, Nummer 3 und 4 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), von denen Nummer 4 durch Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, und des § 15 Nummer 1 und 3 des Visa-Warndateigesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3037) verordnet das Bundesministerium des Innern:



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