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§ 4 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb (FachbPrV k.a.Abk.)
V. v. 31.10.2001 BGBl. I S. 2882; aufgehoben durch § 16 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 258
Geltung ab 09.11.2001; FNA: 806-21-7-64 Berufliche Bildung
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Geltung ab 09.11.2001; FNA: 806-21-7-64 Berufliche Bildung
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§ 4 Anforderungen und Inhalte der Prüfung
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Im Handlungsbereich "Methodisches Arbeiten unter Anwendung moderner Informationstechnologien" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie seine/ihre Arbeitskraft optimal einzusetzen versteht, kreative Ideen entwickeln und anwenden kann und somit die vorgegebenen Ziele systematisch und wirtschaftlich erreicht. Weiterhin soll er/sie verkaufspsychologische Ansätze kennen, um den Zusammenhang zwischen Verkaufserfolg und eigener Persönlichkeit zu verstehen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Sinnvolles Strukturieren des eigenen Arbeitsbereichs und effektives Zeitmanagement,
- 2.
- Zielgerichtetes Aufbereiten und Nutzen des Berichtswesens,
- 3.
- Entwickeln der eigenen Persönlichkeit,
- 4.
- Methoden zur Ausschöpfung des eigenen Kreativpotentials anwenden,
- 5.
- Elektronischen Geschäftsverkehr nutzen.
(2) Im Handlungsbereich "Wirtschaften unter Berücksichtigung von Kosten-/Nutzenaspekten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie marktwirtschaftliche Zusammenhänge in einer durch Globalisierung zunehmend komplexen Ökonomie versteht. Des Weiteren soll er/sie mit betriebswirtschaftlichen Aspekten vertraut sein, die es ihm/ihr ermöglichen, seine/ihre eigene Tätigkeit im Rahmen unternehmerischer Ziele zu steuern. Er/sie soll nachweisen, dass er/sie für seine/ihre Kunden ein kompetenter Gesprächspartner/ eine kompetente Gesprächspartnerin bei ökonomischen Fragestellungen und deren Auswirkungen ist. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Zusammenhänge rationalen Wirtschaftens verstehen,
- 2.
- Marktformen analysieren und Preisbildungsstrategien ableiten,
- 3.
- Geld- und währungspolitische Aspekte im Rahmen der Globalisierung verstehen,
- 4.
- Aufgaben und Abläufe im Unternehmen verstehen und analysieren,
- 5.
- Mechanismen des Rechnungswesens und der Finanzierung begreifen.
(3) Im Handlungsbereich "Marktchancen identifizieren und die Marketinginstrumente zielgerichtet einsetzen" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, mit den Instrumenten und Methoden des strategischen sowie des taktischen Marketings umzugehen. Er/sie soll verstehen, Käuferbedürfnisse und Käuferinteressen aufzuspüren, zu entwickeln und die sich daraus ergebenden Marktchancen gewinnbringend zu nutzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Marktinformationen erheben und Marktwissen nutzen,
- 2.
- Strategisch geplante Kaufangebote zielgerichtet entwickeln,
- 3.
- Aufbau eines Markenwertes verstehen und diesen verkaufen,
- 4.
- die eigene Marketingleistung überprüfen und bewerten.
(4) Im Handlungsbereich "Rechtsfragen aus der Vertriebspraxis prüfen und bearbeiten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für seinen/ihren Tätigkeitsbereich relevanten Rechtsgebiete versteht und deren Bestimmungen praxisorientiert umsetzen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Grundsätze und Zusammenhänge des Rechtswesens verstehen,
- 2.
- Vertriebsrelevante Rechtsbestimmungen des BGB und HGB kennen,
- 3.
- Chancen und Risiken im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes erkennen und deren Auswirkungen einschätzen können,
- 4.
- Umweltrechtliche Bestimmungen überblicken.
(5) Im Handlungsbereich "Kundenkontakte effektiv und effizient gestalten" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine positive Beziehung zum Kunden aufzubauen. Er/sie soll die Grundregeln der Kommunikation und Verhandlungsführung beherrschen, die er/sie in verkaufstypischen Situationen zielorientiert anwendet. Dabei soll er/sie Instrumente zur Kundenbindung und Kundenpflege einsetzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:
- 1.
- Kundenorientiert handeln,
- 2.
- Kundenbedürfnisse ermitteln und bedarfsgerecht erfüllen,
- 3.
- Verkaufstechniken im Verkaufsgespräch anwenden,
- 4.
- Präsentationen wirkungsvoll gestalten und durchführen,
- 5.
- Kundenreklamationen aufnehmen und bearbeiten.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FachbPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachbPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FachbPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
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