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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FachbPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FachbPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FachbPrV Zulassungsvoraussetzungen
... Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung ...
§ 6 FachbPrV Bestehen der Prüfung (vom 08.12.2017)
... bescheinigt mit der Angabe 1. der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 und 2. der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 7 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
... bescheinigt mit der Angabe 1. der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 und 2. der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...
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