Artikel 7 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (AgrarZahlVerpflGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 DirektZahlVerpflG InVeKoSDG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig treten das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2010 (BGBl. I S. 588), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 104 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, und das InVeKoS-Daten-Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763, 1769), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2008 (BGBl. I S. 738) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder solche Ermächtigungen ändert, tritt es am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Artikel 5 und 6 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2014.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AgrarZahlVerpflGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarZahlVerpflGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1928; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 7 AgrarZahlVerpflG Übergangsregelungen
... 104 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) Ermächtigungen zum Erlass von ... 104 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) Ermächtigungen zum Erlass von ...


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