Artikel 4 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (10. BSAVfVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1937 (Nr. 56); Geltung ab 09.12.2014, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Dezember 2014.



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