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Frühere Fassungen von § 9 2. BMeldDÜV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2023 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung vom 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 169 |
aktuell vorher | 01.11.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatenabrufverordnung vom 05.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 100 |
aktuell | vor 01.11.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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