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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
Anlage 1 - Friseurarbeitsbedingungenverordnung (FriseurArbbV)
V. v. 09.12.2014 BAnz AT 10.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.07.2015; FNA: 810-1-74-1 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.07.2015; FNA: 810-1-74-1 Arbeitsförderung
Anlage 1 (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestentgelte im Friseurhandwerk vom 31. Juli 2013
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 1 Geltungsbereich
Räumlicher: Im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Fachlicher: Für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks.
Persönlicher: Für alle in Friseurbetrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er gilt nicht für Auszubildende. Er gilt ebenfalls nicht für Praktikanten, sofern sie nicht länger als drei Monate beschäftigt werden.
§ 2 Regelungsgegenstände
- 1.
- Dieser Tarifvertrag regelt ausschließlich die Mindeststundenvergütung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie im Geltungsbereich gemäß § 1 beschäftigt sind.
- 2.
- Höhere oder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Entgeltansprüche aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Mindestlöhne
Die Stundenlöhne1 betragen:
ab 1. August 2014 | |
West | 8,00 € |
Ost (neue Bundesländer einschließlich Berlin) | 7,50 € |
§ 4 Inkrafttreten und Laufzeit
[Diese Vorschrift wird von der Verordnung nicht erfasst und ist daher nicht abgedruckt.]
§ 5 Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus diesem Tarifvertrag sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
---
- 1
- Die nicht vom Geltungszeitraum der Verordnung erfassten Stundenlöhne sind nicht abgedruckt
Zitierungen von Anlage 1 FriseurArbbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FriseurArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FriseurArbbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FriseurArbbV Zwingende Arbeitsbedingungen
... in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 31. Juli 2013 zur ...
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