Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (EUGewSchVGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren


Artikel 1 ändert mWv. 11. Januar 2015 EUGewSchVG

(gesamter Text siehe EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz - EUGewSchVG)



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