Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (7. SpielVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.12.2014 BGBl. I S. 2003 (Nr. 57); Geltung ab 13.12.2014
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Spielverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

-
des § 33f Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999, von denen § 33f Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

-
des § 33f Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999, von denen § 33f Absatz 2 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 144 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern,

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310):

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Artikel 1 Änderung der Spielverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2014 SpielV § 17, § 20

Die Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 4. November 2014 (BGBl. I S. 1678) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 17 Absatz 3 wird aufgehoben.

2.
§ 20 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Im Übrigen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 10. November 2014 zugelassen worden ist, entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs bis zum 10. November 2018 weiter betrieben werden."

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2014.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Sigmar Gabriel



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