§ 58 MessEV Übergangsvorschriften (vom 03.11.2021) ... der Eichordnung in der bis dahin geltenden Fassung zugelassen worden ist. (2) § 28 ist bei der Abgabe von Flüssiggas zum Verheizen auf Messgeräte, die bis zum Ablauf des ... Messgeräte nach Satz 1, die ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen werden, ist § 28 ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. (3) Kennzeichen der Eichbehörden im Sinne des ...