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Artikel 8 - Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung (MesswNeuRegV k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 AVBWasserV § 19, mWv. 18. Dezember 2014 § 12
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 91) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 18.12.2014
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird den Wörtern „anerkannten Regeln der Technik" das Wort „allgemein" vorangestellt.
- b)
- Absatz 4 wird gestrichen.
- c)
- Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- In § 19 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 32 Absatz 2 der Eichordnung" durch die Wörter „§ 39 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 8 Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 MesswNeuRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MesswNeuRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 MesswNeuRegV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft. (2) Artikel 7 und Artikel 8 Nummer 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Eichordnung vom 12. ...
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