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Zitierungen von § 197 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 197 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 BauGBuaÄndG Änderung des Baugesetzbuchs
... die Wörter „erstmals oder erneut zu bestellen" ersetzt. 27. § 197 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Alle Gerichte und Behörden haben dem ...
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