Tools:
Update via:
Zitierungen von § 204 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 204 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 203 BauGB Abweichende Zuständigkeitsregelung
... (4) Unterliegen die Planungsbereiche gemeinsamer Flächennutzungspläne ( § 204 ) oder von Flächennutzungsplänen und Satzungen eines Planungsverbands (§ 205) der ...
Zitat in folgenden Normen
Raumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 13 ROG Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne (vom 28.09.2023)
... kann ein Regionalplan zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
Artikel 3 WPGEG Änderung des Baugesetzbuchs
... aus Starkregenereignissen,". 5. § 13b wird aufgehoben. 6. § 204 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ein gemeinsamer Flächennutzungsplan soll ...
Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... kann ein Regionalplan zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernehmen, wenn er den §§ 7 bis 13 dieses Gesetzes und den Vorschriften des ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Raumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 2 G. v. 18.08.1997 BGBl. I S. 2081, 2102; aufgehoben durch Artikel 9 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
§ 9 ROG Regionalpläne
... die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 des Baugesetzbuchs übernimmt, wenn er den auf Grund des Abschnitts 2 dieses Gesetzes ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/114/v1394.htm