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Zitierungen von § 238 BauGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 238 BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 246 BauGB Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (vom 07.07.2023)
... dahin zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder wesentlich geändert, ist § 238 entsprechend anzuwenden. (8) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gilt § 34 Absatz ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/114/v1430.htm