Zitierungen von § 171f BauGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 171f BauGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 246 BauGB Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (vom 07.07.2023)
... § 162 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und § 165 Abs. 8 abweichende Regelung treffen. (3) § 171f ist auch auf Rechtsvorschriften der Länder anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 in Kraft ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs
... eingefügt: „Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht". c) Nach dem neuen § ... Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht". c) Nach dem neuen § 171f wird die Angabe „Fünfter Teil" durch die Angabe „Sechster Teil", nach ... Teil eingefügt: „Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Nach Maßgabe des ... aufgehoben. 17b. § 246 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 171f ist auch auf Rechtsvorschriften der Länder anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 in Kraft ...


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