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Synopse aller Änderungen des BauGB am 31.12.2008
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2008 durch Artikel 2 des GeROG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BauGB.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
BauGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.12.2008 geltenden Fassung | BauGB n.F. (neue Fassung) in der am 31.12.2008 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 |
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(Textabschnitt unverändert) § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich | |
(1) (weggefallen) | |
(Text alte Fassung) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c bis zum 31. Dezember 2008 nicht anzuwenden ist. | (Text neue Fassung) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/114/v159117-2008-12-31.htm