(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: siehe B. v. 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2435)
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2014.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2435