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Zitierungen von § 140 SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 140 SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SAG Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses (vom 30.12.2023)
... zu legen. Die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 140 Absatz 1 Satz 2 bleibt hiervon unberührt. (3) Die Abwicklungsbehörde beachtet bei ...
§ 66a SAG Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung (vom 28.12.2020)
... informiert das Institut oder das gruppenangehörige Unternehmen und die in § 140 Absatz 1 und 2 genannten Stellen unverzüglich über die Anordnung der Aussetzung. Die ... Feststellung der Bestandsgefährdung und vor dem Erlass einer Abwicklungsanordnung. § 140 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (11) Die Abwicklungsbehörde veröffentlicht die Anordnung ... die Anordnung der Aussetzung sowie die Bedingungen und Dauer der Aussetzung auf dem in § 140 Absatz 4 genannten Wege. (12) Hat die Abwicklungsbehörde eine Aussetzung angeordnet, sind ...
§ 137 SAG Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung (vom 29.12.2016)
... (2) Die Abwicklungsanordnung ist nach Erlass unverzüglich nach Maßgabe des § 140 Absatz 4 zu veröffentlichen. (3) Die Veröffentlichung enthält auch ...
§ 152g SAG Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne (vom 12.08.2022)
... §§ 11, 77 Absatz 9, § 137 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 sowie die §§ 139 bis 143, 145, 148, 151, 152 finden entsprechende ...
§ 180 SAG Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen (vom 28.12.2020)
... bis die Abwicklungsbehörde die Beendigung der Abwicklungsmaßnahme gemäß § 140 Absatz 6 veröffentlicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 16 1. FiMaNoG Folgeänderungen
... 17 Absatz 4 oder Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014" ersetzt. 2. In § 140 Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „im Sinne des § 15 des ...
FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 3 FMSANeuOG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... 21. § 137a wird aufgehoben. 22. In § 140 Absatz 4 wird das Wort „veröffentlicht" durch die Wörter „und die ...
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 16 SchwFinBG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... §§ 11, 77 Absatz 9, § 137 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 sowie die §§ 139 bis 143, 145, 148, 151, 152 finden entsprechende Anwendung. § 152h ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... ersetzt. bbb) Die Nummern 1 und 3 werden aufgehoben. 29. In § 140 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" durch das ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... zugrunde zu legen. Die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 140 Absatz 1 Satz 2 bleibt hiervon unberührt. (3) Die Abwicklungsbehörde beachtet bei ... informiert das Institut oder das gruppenangehörige Unternehmen und die in § 140 Absatz 1 und 2 genannten Stellen unverzüglich über die Anordnung der Aussetzung. Die Information ... nach der Feststellung der Bestandsgefährdung und vor dem Erlass einer Abwicklungsanordnung. § 140 Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (11) Die Abwicklungsbehörde veröffentlicht die Anordnung ... die Anordnung der Aussetzung sowie die Bedingungen und Dauer der Aussetzung auf dem in § 140 Absatz 4 genannten Wege. (12) Hat die Abwicklungsbehörde eine Aussetzung angeordnet, sind ... bis die Abwicklungsbehörde die Beendigung der Abwicklungsmaßnahme gemäß § 140 Absatz 6 veröffentlicht hat. § 181 Haftungsbeschränkung Abweichend ...
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