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Zitierungen von § 152g SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 152g SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 16 SchwFinBG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Anordnungsbefugnis". c) Die Angaben zu den §§ 152e bis 152j werden wie folgt gefasst: „§ 152e Ausgleich des ... des Differenzbetrags § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne § 152h ... Einhaltung der Verordnung (EU) 2021/23 sicherzustellen." 8. Die §§ 152e bis 152l werden wie folgt gefasst: „§ 152e Ausgleich des ... § 142. (2) § 136 Absatz 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne Liegen die ...
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen § 152h Anordnung von ... durch Rechtsverordnung auf die Abwicklungsbehörde übertragen. § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen (1) Die gemäß § 69 ... einen oder mehrere der folgenden Zwecke an 1. zur Deckung der gemäß § 152g Absatz 1 ermittelten Verluste der zentralen Gegenpartei oder eines Brückeninstituts, 2. ... nach einem angemessenen und nachvollziehbaren Verfahren, das auf Grundlage der Bewertung nach § 152g festgelegt und den Clearingmitgliedern von der Abwicklungsbehörde mitgeteilt wird, sobald das ...
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