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Zitierungen von § 152l SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 152l SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 152j SAG Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23 (vom 12.08.2022)
... Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen, die nach Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie nach § 152l erlassen wurden, auf ihrer Internetseite bekannt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 16 SchwFinBG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... nach der Verordnung (EU) 2021/23". d) Die Angaben zu den §§ 152k bis 152n werden gestrichen. e) Nach der Angabe zu § 172 wird folgende Angabe ... der Verordnung (EU) 2021/23 sicherzustellen." 8. Die §§ 152e bis 152l werden wie folgt gefasst: „§ 152e Ausgleich des Differenzbetrags ... Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen, die nach Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie nach § 152l erlassen wurden, auf ihrer Internetseite bekannt machen." 9. Die §§ 152k ... erlassen wurden, auf ihrer Internetseite bekannt machen." 9. Die §§ 152k bis 152n werden aufgehoben. 10. Nach § 172 wird folgender § 172a ...
Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 1 CCP-RR-UG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder § 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs § 152m Schutzbestimmungen ... § 152k oder 3. des zusätzlichen Barmittelabrufs gemäß § 152l erfüllt sind, und der Feststellung der Höhe der relevanten Verluste sowie ... Clearingmitglieder nach § 152k, 3. zusätzlicher Barmittelabruf nach § 152l . Die in § 77 Absatz 1 genannten Abwicklungsinstrumente und Befugnisse bleiben ... Anwendung. (5) Bei der Anordnung von Instrumenten nach den §§ 152k und 152l ist ein zusätzlicher Barmittelabruf von der Deutschen Bundesbank oder eine Minderung von ... Barmittelabrufs Die Abwicklungsbehörde wendet die in den §§ 152k und 152l genannten Instrumente der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder und ... den ausstehenden Restbetrag an das nichtausgefallene Clearingmitglied zu zahlen. § 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs (1) Die Abwicklungsbehörde kann ...
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