Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (ESMFinGÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 12.12.2014 BGBl. I S. 2193 (Nr. 59); Geltung ab 08.12.2014
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Bekanntmachung ändert mWv. 8. Dezember 2014 ESMFinGÄndG Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vom 29. November 2014 (BGBl. I S. 1821) wird hiermit bekannt gemacht, dass dieses Gesetz nach seinem Artikel 2 Absatz 1 mit Inkrafttreten des Beschlusses des Gouverneursrats des Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (BGBl. 2014 II S. 1016) am 8. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.

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Der Bundesminister der Finanzen

In Vertretung Thomas Steffen



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