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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 IndMstElektroPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndMstElektroPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 IndMstElektroPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2
bis
9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
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Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
Artikel 11 3. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik
... vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3133), wird wie folgt geändert: 1. §
3
wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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