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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 3 - Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 (EinglMV 2015)
V. v. 05.12.2014 BAnz AT 18.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2015; FNA: 860-2-5-11 Sozialgesetzbuch
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.12.2015; FNA: 860-2-5-11 Sozialgesetzbuch
§ 3 Neuberechnung der Anteile nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern
Verändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile für die betreffenden Jobcenter vornehmen. Dabei werden die Maßstäbe nach § 1 Absatz 2 und 3 und nach § 2 Absatz 4 bis 5 berücksichtigt.
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