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§ 4 - BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung (BSIZertV)
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2231 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 74 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 24.12.2014; FNA: 206-2-1 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 24.12.2014; FNA: 206-2-1 Öffentliche Informationstechnik
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§ 4 Prüfkriterien, Anforderungen, sachliche Geltungsbereiche
§ 4 wird in 11 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesamt bestimmt, soweit erforderlich, für Zertifizierungs- und Anerkennungsverfahren nach dieser Verordnung
- 1.
- technische Geltungsbereiche,
- 2.
- bedarfsgerechte Prüfkriterien (Sicherheitskriterien, Schutzprofile, Technische Richtlinien und BSI-Standards),
- 3.
- Anforderungen an die Fachkunde, Ausstattung und Zuverlässigkeit und
- 4.
- notwendige Nachweise
(2) Das Bundesamt bestimmt das Verfahren zur Erteilung von Zertifikaten und Anerkennungen nach dieser Verordnung und veröffentlicht hierzu Verfahrensbeschreibungen auf seiner Internetseite.
(3) 1Das Bundesamt sieht von der Veröffentlichung nach den Absätzen 1 und 2 ab, wenn durch die Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. 2Das Bundesamt kann von der Veröffentlichung absehen, wenn durch die Veröffentlichung öffentliche Interessen oder die Sicherheit bestimmter Produkte, Komponenten, Produktkategorien oder Systeme beeinträchtigt würden oder die Prüfkriterien oder Verfahrensbeschreibungen als Verschlusssache eingestuft sind. 3Das Bundesamt gibt nicht veröffentlichte Prüfkriterien, Geltungsbereiche und Verfahrensbeschreibungen denjenigen, die als Antragsteller in Betracht kommen, bekannt, wenn diese gegenüber dem Bundesamt ein berechtigtes Interesse nachweisen und sich verpflichten, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten.
Zitierungen von § 4 BSIZertV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BSIZertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSIZertV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 BSIZertV Zertifizierung von informationstechnischen Produkten oder Komponenten
... 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten: 1. Angaben über die nach § 4 Absatz 1 anzuwendenden Prüfkriterien und die angestrebte Bewertungsstufe, 2. die ...
§ 9 BSIZertV Zertifizierung von informationstechnischen Systemen
... nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten: 1. Angaben zu den nach § 4 Absatz 1 anzuwendenden Prüfkriterien und die angestrebte Bewertungsstufe, 2. die ...
§ 10 BSIZertV Zertifizierung von Schutzprofilen
... nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten: 1. Angaben zu den nach § 4 Absatz 1 anzuwendenden Prüfkriterien und die angestrebte Bewertungsstufe, 2. die ...
§ 11 BSIZertV Mitwirkungsobliegenheiten
... die für dessen oder deren Betrieb notwendigen Einrichtungen und Rechte sowie die nach § 4 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zur Verfügung zu stellen. ... zu gewähren und die für die Prüfung notwendigen Rechte sowie die nach § 4 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. (3) Zur ...
§ 12 BSIZertV Zertifikat (vom 27.06.2020)
... Komponente, das informationstechnische System oder das Schutzprofil die Prüfkriterien nach § 4 Absatz 1 erfüllt, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach ...
§ 14 BSIZertV Antrag
... 2. die für diesen technischen Geltungsbereich geforderten Nachweise nach § 4 Absatz 1 und 3. die Zustimmung zur Veröffentlichung einer erteilten Zertifizierung ...
§ 15 BSIZertV Zertifikat (vom 27.06.2020)
... und die Bewertung ergeben, dass die zu zertifizierende Person die Prüfkriterien nach § 4 Absatz 1 erfüllt, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach ...
§ 17 BSIZertV Mitwirkungsobliegenheiten
... zu den Standorten, zu den zur Prüfung vorgesehenen Systemen und zu den Unterlagen nach § 4 zu gewähren. (2) Während des Verfahrens obliegt es dem Antragsteller, das ...
§ 18 BSIZertV Zertifikat (vom 27.06.2020)
... und die Bewertung ergeben, dass der IT-Sicherheitsdienstleister die Prüfkriterien nach § 4 Absatz 1 erfüllt, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach ...
§ 20 BSIZertV Mitwirkungsobliegenheiten
... zu den Standorten, zu den zur Prüfung vorgesehenen Systemen und zu den Unterlagen nach § 4 zu gewähren. (2) Während des Verfahrens obliegt es dem Antragsteller, das ...
§ 21 BSIZertV Anerkennung (vom 27.06.2020)
... und Zuverlässigkeit der Konformitätsbewertungsstelle die Prüfkriterien nach § 4 Absatz 1 erfüllen, und 2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach ...
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