interne Verweise§ 22 BSIZertV Nebenbestimmungen ... Ein Zertifikat nach § 12, § 15 und § 18 sowie eine Anerkennung nach § 21 kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs ... des Widerrufs erlassen werden. (2) Ein Zertifikat nach § 12, § 15 und § 18 sowie eine Anerkennung nach § 21 kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit ... oder einer technischen Richtlinie abhängig ist, 5. in den Fällen des § 15 , § 18 oder § 21 der Antragsteller dem Bundesamt unverzüglich schriftlich mitteilen ... oder sich sein Unternehmenssitz ändert, 6. in den Fällen des § 15 , § 18 oder § 21 der Antragsteller an vom Bundesamt angebotenen Arbeitstreffen zum ... den Fällen des § 18 oder § 21 der Antragsteller eine bestimmte Zahl von nach § 15 zertifizierten Personen für den jeweiligen Geltungsbereich beschäftigen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
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