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Anlage 2 - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7847-38-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7847-38-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, Absatz 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wassererosionsgefährdungsklasse
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Wassererosionsgefährdungsklasse | K * S1 | K * S * R2 | K * S * R * L3 |
1 | 3 | 4 | 5 |
CCWasser1 | 0,3 - < 0,55 | 15 - < 27,5 | 30 - < 55 |
CCWasser2 | ≥ 0,55 | ≥ 27,5 | ≥ 55 |
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- 1
- Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Februar 2005). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
- 2
- Der Regenerosivitätsfaktor R kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
- 3
- Der Hanglängenfaktor L kann optional verwendet werden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.
Zitierungen von Anlage 2 AgrarZahlVerpflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AgrarZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarZahlVerpflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 AgrarZahlVerpflV Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
... 1. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wasser die Anforderungen der Anlage 2 und 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der ... die zur Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 im Sinne von Anlage 2 gehört und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen ... die zur Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 im Sinne von Anlage 2 gehört und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen ...
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