Tools:
Update via:
Anlage 3 - Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7847-38-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 7847-38-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.
Winderosionsgefährdungsklasse
---
Winderosionsgefährdungsklasse
Winderosionsgefährdungsklasse | Stufe nach DIN 19706* |
1 | 3 |
CCWind | Enat5 |
---
- *
- Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wind nach Tabelle 3 bzw. Tabelle 8 der DIN 19706 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Mai 2004). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.
Anzeige
Zitierungen von Anlage 3 AgrarZahlVerpflV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AgrarZahlVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarZahlVerpflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 AgrarZahlVerpflV Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
... 2. bezüglich der Erosionsgefährdung durch Wind die Anforderungen der Anlage 3 zugrunde zu legen. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete, die den ... Ackerfläche, die der Winderosionsgefährdungsklasse CCWind im Sinne von Anlage 3 zugehört und die nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11422/a190468.htm