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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (2. EinzHdlErProbVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2014.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11427/a190552.htm