Tools:
Update via:
Artikel 2 - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (15. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11429/a190580.htm