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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften (StRAnpV k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
In § 7 Absatz 2 Satz 1 der Deutsch-Luxemburgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung vom 9. Juli 2012 (BGBl. I S. 1484) werden die Wörter „zu gleichen Teilen auf den Ansässigkeitsstaat des Berufskraftfahrers, des Lokomotivführers oder des Begleitpersonals und den Wohnsitzstaat des Arbeitgebers des Berufkraftfahrers, des Lokomotivführers oder des Begleitpersonals" durch die Wörter „zu gleichen Teilen auf den Ansässigkeitsstaat des Berufskraftfahrers, des Lokomotivführers oder des Begleitpersonals, auf den Wohnsitzstaat des Arbeitgebers des Berufskraftfahrers, des Lokomotivführers oder des Begleitpersonals und auf den oder die Drittstaaten nach den Nummern 2 und 3" ersetzt.
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