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Artikel 2 - Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
In Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 6. Mai 2003 (BGBl. I S. 678) werden die Angaben
- „ - die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts,
- -
- die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,"
Zitierungen von Artikel 2 Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BMASErnNRAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMASErnNRAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 BMASErnNRAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11441/a190647.htm