Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 16 - Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StRAnpG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 5, 11 und 14 treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

(4) Artikel 2 tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2014.

Anzeige