§ 9 des Gesetzes über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1487), das durch Artikel
8 des Gesetzes vom
24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1314) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
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- „§ 9 Auflösung des Fonds
Der Fonds wird zum 31. Dezember 2015 aufgelöst. Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Fonds ein."