(BGBl. I 2004 S. 2269 - 2270)
Formel 1
E
H = E
t · 365 und E
t = E
Bz ÷ t
BE
H - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
E
t - tagesdurchschnittliche Emissionen im Betriebszeitraum des Kalenderjahres der Inbetriebnahme
t
B - Anzahl der Kalendertage des Betriebszeitraums im Kalenderjahr der Inbetriebnahme
E
Bz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme
Emissionshochrechnung für witterungsabhängigen Anlagenbetrieb (Berücksichtigung von Heizperioden)
In diesem Fall werden die Emissionen der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der witterungsabhängigen Produktion der Anlage das volle Jahr hochgerechnet. Die Bestimmung der Gradtagszahl erfolgt nach VDI 3807 (VDI 3807, Blatt 1: Energieverbrauchskennwerte für Gebäude, Grundlagen). Dabei sind die standortspezifischen Daten des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich. Alternativ kann auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes für ein Testreferenzjahr zurückgegriffen werden, die von der zuständigen Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt wird.
Formel 2
E
H = E
Bz · G
15 ÷ GTZ
GTZ - kumulierte Gradtagszahl für die Betriebsdauer der Anlage im ersten Betriebsjahr
G15 - Gradtagszahl des Kalenderjahres nach VDI 3807, Blatt 1
EH - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
EBz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme
Emissionshochrechnung bei saisonalen Produktionsschwankungen (Kampagnenbetrieb)
In diesem Fall werden die Emissionen der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme unter Berücksichtigung saisonaler Produktionsschwankungen auf das volle Jahr hochgerechnet.
Formel 3
Für die Fälle des §
7 Abs. 4
Zuteilungsgesetz 2007 E
H = ( E
Bz ÷ PM1 ) · [ ( PM2 + PM3 ) ÷ 2]
Formel 4
Für die Fälle des §
7 Abs. 5
Zuteilungsgesetz 2007E
H = ( E
Bz ÷ PM1 ) · PM2
PM1 - Produktionsmenge innerhalb des ersten Betriebsjahres
PM2 - Produktionsmenge innerhalb des zweiten Betriebsjahres
PM3 - Produktionsmenge innerhalb des dritten Betriebsjahres, 2003
E
H - Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr
E
Bz - Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme
V. v. 11.07.2006 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 12 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
V. v. 13.08.2007 BGBl. I S. 1941; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475