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Artikel 4 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PflVerbG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 SGB IV § 7, § 7c, § 18a, § 23c
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 wird nach dem Wort „Übergangsgeld" das Wort „, Pflegeunterstützungsgeld" eingefügt.
- b)
- In Satz 4 werden die Wörter „Inanspruchnahme von Pflegezeit im Sinne des" durch die Wörter „Freistellung nach" ersetzt.
- 2.
- § 7c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- „a)
- in denen der Beschäftigte eine Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes oder nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes verlangen kann,".
- 3.
- In § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Übergangsgeld" die Wörter „, das Pflegeunterstützungsgeld" eingefügt.
- 4.
- § 23c wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Übergangsgeld" das Wort „, Pflegeunterstützungsgeld" und nach dem Wort „Übergangsgeld" das Wort „, Pflegeunterstützungsgeld" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird nach dem Wort „Übergangsgeld" das Wort „, Pflegeunterstützungsgeld" eingefügt.
- bb)
- In Satz 5 werden nach den Wörtern „§ 44a des Fünften Buches" die Wörter „und von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Absatz 3 des Elften Buches" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PflVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflVerbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015)
... vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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