Artikel 3 - Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung (SeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Tollwut-Verordnung


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2015 TollwV § 1

§ 1 der Tollwut-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1313), die durch Artikel 10 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.

2.
In Nummer 3 Buchstabe a werden die Wörter „drei Monaten" durch die Wörter „zwölf Wochen" ersetzt.



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