Artikel 9 - Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung (SeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 BmTierSSchV § 8, § 11, § 16, § 22, § 25, § 27, § 37, § 37a, § 39, § 39a, § 13, Anlage 3, Anlage 4

Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" gestrichen.

2.
In § 11 Absatz 1 Satz 1, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 2, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4, § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und Absatz 5 Nummer 2, § 37 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 37a Nummer 2, § 39 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und in § 39a werden jeweils die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" gestrichen.

2a.
§ 13 Absatz 5 wird aufgehoben.

3.
In Anlage 3 Teil I wird Nummer 7 wie folgt gefasst:

Art, Verwendungszweck BescheinigungRechtsgrundlage für
zusätzliche Voraussetzungen
123
„7. Hunde, Hauskatzen und Frett-
chen
Heimtierausweis nach Muster
1. des Anhangs der Entscheidung
2003/803/EG in der jeweils gelten-
den Fassung oder
2. des Anhangs III der Durchführungs-
verordnung (EU) Nr. 577/2013 der
Kommission vom 28. Juni 2013 zu
den Muster-Identifizierungsdoku-
menten für die Verbringung von
Hunden, Katzen und Frettchen zu
anderen als Handelszwecken, zur
Erstellung der Listen der Gebiete
und Drittländer sowie zur Festle-
gung der Anforderungen an Format,
Layout und Sprache der Erklärun-
gen zur Bestätigung der Einhaltung
bestimmter Bedingungen gemäß
der Verordnung (EU) Nr. 576/2013
des Europäischen Parlaments und
des Rates (ABl. L 178 vom
28.6.2013, S. 109) in der jeweils
geltenden Fassung, aus dem her-
vorgeht, dass das Tier eine Tollwut-
impfung erhalten hat, die den im
Anhang III der Verordnung (EU)
Nr. 576/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
12. Juni 2013 über die Verbringung
von Heimtieren zu anderen als Han-
delszwecken und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
(ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 1)
in der jeweils geltenden Fassung
genannten Gültigkeitsvorschriften
entspricht,

sowie amtstierärztliche Bescheinigung
nach Muster des Anhangs E Teil 1 der
Richtlinie 92/65/EWG in der jeweils
geltenden Fassung
Artikel 10 der Richtlinie 90/425/EWG
in der jeweils geltenden Fassung,

Artikel 5 der Verordnung (EG)
Nr. 998/2003 in der jeweils gelten-
den Fassung".


4.
Anlage 4 Teil I Nummer 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 SeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel SeuchRÄndV *)
... Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: --- *) Artikel 9 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/31/EU des Europäischen Parlaments ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, werden die ...


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