Artikel 1 - Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (4. OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 27.06.1975 BGBl. I S. 1857
Geltung ab 10.07.1975; FNA: 1134-9 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 1



Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der

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