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Artikel 4 - Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (4. OrdenErl k.a.Abk.)
E. v. 27.06.1975 BGBl. I S. 1857
Geltung ab 10.07.1975; FNA: 1134-9 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 10.07.1975; FNA: 1134-9 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Artikel 4
Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der Goethe-Medaille und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.
Zitierungen von Artikel 4 Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. OrdenErl selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
E. v. 03.03.2004 BGBl. I S. 467
Erlass GoetheMedStat
... die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen. Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...
Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
E. v. 11.03.2009 BGBl. I S. 522
Erlass GoetheMedStat
... der Goethe-Medaille jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes. Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...
Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille
E. v. 19.03.2003 BGBl. I S. 406
Erlass GoetheMedStE
... die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen. Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und ...
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