Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (3. AusglMechAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46 (Nr. 3); Geltung ab 01.02.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 91 Nummer 1, 2 Buchstabe a, Nummer 3 und 4 und des § 96 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) in Verbindung mit § 11 der Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), der durch Artikel 16 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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